Beitragsstruktur TC an der Schirnau Kaltenkirchen e.V.
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Aktive Mitgliedschaft
Passive Mitgliedschaft
Arbeitseinsatz
Alle aktiven Mitglieder müssen einmal jährlich einen Arbeitseinsatz leisten. Der Arbeitseinsatz kann alternativ auch in Form eines Geldwertes erbracht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Neumitglieder im Jahr der Aufnahme und Kinder unter 15 Jahren und Erwachsene über 70 Jahre. Die geleisteten Arbeitsstunden sind auf 4 Stunden festgelegt. Der entsprechende Geldwert beträgt:
Bedingungen
1.
Bei Eintriit nach dem 30.06 wird im ersten Jahr der halbe Jahresbeitrag erhoben.
2.
Nachweise zur Schule, Ausbildung, Wehrdienst und Studium sind bis zum 01.01 unaufgefordert nachzuweisen.
3.
Alle Mitgliedsbeiträge werden per Lastschrift in zwei Raten am 01.03 und 01.20 eingezogen.
4.
Passive Mitgliedschaften werden am 01.03. eingezogen.
5.
Der Beitrag zur Jugendförderung wird mit am 01.03. eingezogen.
6.
Der Geldwertebeitrag zum Arbeitseinsatz wird am 01.10. eingezogen.
Austritt
Der Austritt kann nur zum Jahresende, schriftlich mit Unterschrift an den Vorstand erfolgen. Die Kündigung muss bis zum 30.09. des entsprechenden Jahres beim Vorstand sein. Die befristete Mitgliedschaft zur Teilnahme am Sommer- Wintertraining bedarf keiner Kündigung.